Hofreinigung für Hausverwaltungen, Gewerbe und Kommunen
Für Hausverwaltungen, Hotels, Betriebe, Vereine und Kommunen reinige und schütze ich Hofflächen, Parkplätze, Eingangsbereiche, Wege und Plätze aus Pflaster und Stein, in rund 50 km um Bad Saulgau. Sie bekommen nach einer Besichtigung ein schriftliches Angebot, nach der Arbeit eine Rechnung und auf Wunsch die jährliche Pflege als festen Termin. Kehren, Laub und Winterdienst bleiben bei Ihrem Hausmeisterdienst.
Welche Flächen ich reinige und schütze
- Hofflächen und Zufahrten von Wohnanlagen, Betrieben und Höfen.
- Parkplätze und Stellplätze aus Pflaster.
- Eingangsbereiche und Treppen, die jeder Besucher als Erstes betritt.
- Wege und Plätze zwischen Gebäuden, auf Vereinsgeländen und an öffentlichen Einrichtungen.
- Terrassen von Hotels und Gaststätten.
Gearbeitet wird auf Beton, Waschbeton, Naturstein und Feinsteinzeug. Bei kalkhaltigem Naturstein im Freien, etwa Marmor, Kalkstein oder Travertin, rate ich ab, weil ich dort keine Gewährleistung geben kann. Gepflasterte Tiefgaragen gehören auch dazu. Jede Oberfläche sehe ich mir bei der Musterprobe an und beurteile, ob sie sich eignet. Holz, Innenböden, Dach und Fassade mache ich nicht.
Unter meinen Kunden sind neben knapp hundert Haushalten in der Region auch Hotels, Hausverwaltungen und Vereine.
Wie eine Hofreinigung bei mir abläuft
Ich arbeite nach der Steinfresh Methode®, für eine Wohnanlage genauso wie für eine Einfahrt:
- Reinigen. Vorsprühen mit einem biologisch abbaubaren Reinigungskonzentrat, Einwirken lassen, dann Heißwasser bis 95 Grad mit kontrolliertem Druck, Flächenreiniger und Kantenlanze.
- Schützen. Veredelung mit dem BSV-Langzeitschutz®. Er füllt die aufgeraute Oberfläche, frischt die Farbe auf, bleibt wasserdurchlässig und wirkt gegen neuen Befall mit Algen und Flechten. Er ist keine Versiegelung, das Wasser steht danach nicht auf der Fläche. Mehr dazu, ob Sie Steine imprägnieren oder veredeln sollten.
- Fugen. Ausgewaschene Fugen fülle ich neu, bevorzugt mit der Wertfuge, die fest und wasserdurchlässig ist. Mehr zur Fugensanierung.
- Jährliche Flächenpflege. Einmal im Jahr sprühe ich das Pflegemittel auf, das den Schutz wieder aktiviert, und sehe mir Oberfläche und Fugen an. Für Sie ist das ein fester Posten im Jahresplan statt einer Grundreinigung alle paar Jahre.

VorherNachherParkplatzreinigung: was dazugehört
Auf Parkplätzen und Stellplätzen aus Pflaster wächst das Grün meist dort, wo selten ein Reifen hinkommt: an Rändern, in den Fugen, unter Bäumen und an Stellplätzen, die wenig genutzt werden. Dazu kommen Flecken, etwa von Öl, die ich mir bei der Besichtigung einzeln ansehe. Sind die Fugen ausgespült, gehören sie zur Reinigung dazu, sonst wackeln die Steine und das Grün kommt schnell zurück.
Was Hausverwaltungen und Betriebe von mir bekommen
- Besichtigung und schriftliches Angebot. Ich komme vorbei, messe auf und sehe mir Zustand, Fugen und Flecken an. Danach bekommen Sie ein Angebot mit Fläche, Leistungen und Preis.
- Eine Musterprobe auf Ihrer Fläche. Ich reinige und veredele ein Stück, kostenlos. Für eine Eigentümerversammlung ist das praktisch: Alle sehen behandelt neben unbehandelt, bevor abgestimmt wird.
- Ein Ansprechpartner. Sie sprechen mit mir, und ich stehe auch selbst auf der Fläche.
- Rechnung und Überweisung. Sie bekommen eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und zahlen per Überweisung.
- Planbarkeit. Die jährliche Flächenpflege ist ein wiederkehrender Termin. Sie ist zugleich die Bedingung für meine sieben Jahre Garantie auf den BSV-Langzeitschutz®: ohne beauftragte Pflege keine Garantie.
Als Hausverwaltung oder Betrieb schließen Sie den Vertrag als Unternehmer. Das Widerrufsrecht für Verträge an der Haustür gilt nur für Verbraucher. Umso wichtiger ist es, dass alles schriftlich vorliegt, bevor gearbeitet wird. Woran man unseriöse Steinreinigung erkennt, habe ich eigens aufgeschrieben.
Grüne Wege und die Verkehrssicherungspflicht
Wer ein Grundstück für andere zugänglich macht, muss die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit niemand zu Schaden kommt. So fasst der Bundesgerichtshof die Verkehrssicherungspflicht zusammen, die sich aus § 823 BGB ergibt. Gemeint sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger Mensch für nötig hält. Eine Sicherung, die jede Schädigung ausschließt, verlangt das Gericht ausdrücklich nicht.
Für Verwalter und Betriebe kommen weitere Pflichten dazu:
- Vermieter müssen die Mietsache während der Mietzeit in einem Zustand erhalten, der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist (§ 535 Abs. 1 BGB).
- Wohnungseigentümergemeinschaften: Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG).
- Arbeitgeber müssen Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, unverzüglich beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Zur Arbeitsstätte gehören auch Orte im Freien auf dem Betriebsgelände und Verkehrswege (§ 2 ArbStättV).
Nasser Grünbelag auf Pflaster ist glatt, an schattigen Eingängen besonders. Eine Reinigung mit Schutz und eine jährliche Pflege sind ein Baustein, um Zugänge und Höfe sicher zu halten. Welche Maßnahmen in Ihrem Objekt geboten sind, beurteilt im Zweifel Ihre Rechtsberatung. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Kann die Reinigung in die Nebenkosten?
Die Betriebskostenverordnung zählt zur Gartenpflege auch die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Nicht umlagefähig sind Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Ob eine bestimmte Reinigung oder die jährliche Pflege umgelegt werden kann, hängt vom Mietvertrag und von dieser Abgrenzung ab. Das prüfen Sie oder Ihre Rechtsberatung im Einzelfall. Im Angebot steht, was gemacht wird, mit Fläche und Leistungen.
Was kostet eine Hofreinigung?
Für große Flächen gilt meine Staffel als Orientierung: über 200 m² kosten Reinigung und BSV-Langzeitschutz® 22,46 € pro m² brutto, also 18,87 € netto. Bei Parkplätzen und Wohnanlagen hängt der Preis zusätzlich von Fugen, Flecken, Zufahrt und Abschnitten ab. Deshalb gibt es den verbindlichen Preis nach der Besichtigung im schriftlichen Angebot. Die ganze Staffel mit Rechenbeispielen steht auf der Seite Steinreinigung: Kosten pro qm.
Wo ich arbeite
Von Bad Saulgau aus rund 50 km in alle Richtungen: Ravensburg, Weingarten, Friedrichshafen, Sigmaringen, Pfullendorf, Mengen, Riedlingen, Biberach, Überlingen, Bad Waldsee, Bad Schussenried, Aulendorf, Altshausen, Ostrach. Vorher und nachher von Flächen aus der Gegend sehen Sie in den Referenzen aus der Region. Mehr zur Steinreinigung in Oberschwaben und am Bodensee steht auf der Startseite. Erreichbar bin ich Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 07581 5349001 oder per Mail an info@steinfresh-penny.de. Wie der Termin abläuft, steht bei der kostenlosen Musterprobe.
Kostenlose Musterprobe auf Ihrer Fläche
Ich reinige ein Stück Ihrer Fläche und veredele es, direkt neben dem unbehandelten Bereich. Dann sehen Sie, was aus Ihren Steinen wird, und entscheiden in Ruhe. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Sie rufen an, schreiben per WhatsApp oder lassen sich zurückrufen.
- Ich komme vorbei, etwa eine halbe Stunde, messe die Fläche auf und lege die Musterprobe an.
- Sie sehen behandelt neben unbehandelt und bekommen den Preis für die ganze Fläche gleich dazu.
- Sie entscheiden ohne Druck. Ein Nein kostet Sie nichts.
Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr. Wenn ich gerade auf einer Fläche stehe und nicht abnehme, rufe ich zurück.
Rückruf anfordern
Drei Angaben genügen, dann rufe ich Sie zurück.
Fazit
Für Hausverwaltungen, Hotels, Betriebe, Vereine und Kommunen übernehme ich die Hofreinigung von Steinflächen mit Schutz und Fugen, nicht das tägliche Kehren. Sie bekommen eine Besichtigung, ein schriftliches Angebot, eine Rechnung und auf Wunsch die jährliche Pflege als festen Termin. Die Musterprobe auf Ihrer Fläche hilft, wenn mehrere mitentscheiden.
Häufig gestellte Fragen zur Hofreinigung für Gewerbe
Bekomme ich als Hausverwaltung auch eine Musterprobe?
Ja, zu denselben Bedingungen wie jeder andere: kostenlos und unverbindlich. Ich reinige und veredele ein Stück Ihrer Fläche, messe auf und nenne Ihnen den Preis. Gerade bei Wohnanlagen hilft das, weil Eigentümer oder Beirat sich das Ergebnis selbst ansehen können, bevor jemand entscheiden muss.
Übernehmen Sie auch Kehren, Laub und Winterdienst?
Nein. Ich bin kein Hausmeisterdienst. Das regelmäßige Kehren, das Laub im Herbst und der Winterdienst bleiben bei Ihrem Dienstleister. Ich übernehme die Grundreinigung der Steinfläche, den Schutz mit dem BSV-Langzeitschutz®, die Fugen und die jährliche Flächenpflege.
Haben Hausverwaltungen und Betriebe ein Widerrufsrecht?
Nein. Das Widerrufsrecht für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen gilt nur für Verbraucherverträge, also für Privatleute (§ 312 Abs. 1 BGB). Wer als Verwaltung, Hotel oder Betrieb beauftragt, handelt als Unternehmer. Darum lohnt es sich, vor dem Auftrag ein schriftliches Angebot mit Fläche, Leistungen und Preis zu haben und nichts an der Tür zu unterschreiben.
Wie oft sollte eine gewerbliche Steinfläche gepflegt werden?
Nach der Reinigung mit Schutz einmal im Jahr. Bei der jährlichen Flächenpflege sprühe ich das Pflegemittel auf, das den Schutz wieder aktiviert, und prüfe Oberfläche und Fugen. Das hält die Fläche ansehnlich und ist die Bedingung für die sieben Jahre Garantie auf den BSV-Langzeitschutz®. Das tägliche oder wöchentliche Kehren ersetzt die Pflege nicht, es ist eine andere Arbeit.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 312 BGB, Anwendungsbereich. gesetze-im-internet.de
- Gesetze im Internet: § 823 BGB, Schadensersatzpflicht. gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.02.2011, VI ZR 176/10, Randnummern 8 und 9, Textauszug der Ludwig-Maximilians-Universität München. lorenz.userweb.mwn.de
- Gesetze im Internet: § 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags. gesetze-im-internet.de
- Gesetze im Internet: § 19 Wohnungseigentumsgesetz. gesetze-im-internet.de
- Gesetze im Internet: § 4 Arbeitsstättenverordnung. gesetze-im-internet.de
- Gesetze im Internet: § 2 Arbeitsstättenverordnung. gesetze-im-internet.de
- Gesetze im Internet: § 2 Betriebskostenverordnung. gesetze-im-internet.de
- Gesetze im Internet: § 1 Betriebskostenverordnung. gesetze-im-internet.de
Stand der Quellen: 28.10.2026